Optionen und eingegangene Vorschläge:
.Aufgrund der Zwangsschliessung über acht Wochen und der Übergangsphase mit massiv einschränkendem Schutzkonzept auf das Kursgeld von Fr. 116.– resp. Fr. 100.– solidarisch zu verzichten; das hilft mit, die prekäre Situation erträglicher zu machen.
.Das Kursgeld vom 16. März bis 9. April 2020 als kompensiert zu betrachten mit der Möglichkeit, während der Übergangsphase den Präsenzunterricht in einer Kleinst- oder Kleingruppe (max. vier Kursteilnehmende ab 11. Mai, max. sieben ab 6. Juni resp. ab 22. Juni) zu einem günstigen Stundentarif besuchen zu können.
.Die verpassten Stunden nachholen nebst Deiner wöchentlichen Yogastunde.
.Rückzahlung per sofort, weil du selbst in einer wirtschaftlichen Notlage bist.
.Während der Übergangsphasen können keine Gutschriften vom 1. Quartal 2020 in Abzug gebracht werden. In Härtefällen bitte Mail schicken; wir finden sicher zusammen eine gute Lösung.
.In Härtefällen Gutschrift als Abo einlösen, sobald wieder Kurse im gewohnten Rahmen mit bis zu elf Kursteilnehmenden pro Zeitfenster möglich sein werden.
Bitte teile mir deine Gedanken und Überlegungen per Mail mit. Vielen Dank!
Das Kursgeld für die vier ausgefallenen Quartalswochen vom 16. März bis 9. April 2020 beträgt:
90 Min-Yoga+Meditationskurs 4 x Fr. 29.– = Fr. 116.– *)
70 Min-Yoga+Meditationskurs 4 x Fr. 25.– = Fr. 100.– *)
*) Ansatz pauschales Quartalsgeld bei Kursgrössen mit bis zu 11 Teilnehmenden.