Ich bitte dich abzuwarten. Zusammen mit unserem Berufsverband Yoga Schweiz YCH/EYU sowie mit Berufskolleg*innen sind wir am überlegen und planen, wie wir alle die finanziellen Konsequenzen dieser einschneidenden Notstand-Massnahmen am besten abfedern, überbrücken und überstehen können.

Von einem Tag auf den andern ohne Einkommen zu sein, plus alle eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen und Fixkosten, das verschlägt einem einen Moment den Atem. Wie die Behörden brauchen auch alle Betroffenen einen Moment Zeit, Ideen und Vorschläge auszuarbeiten, um Lösungen zu finden und anbieten zu können.

Ich bitte dich deshalb um Geduld. Wenn du selbst in einer finanziellen Notlage bist, dann melde dich bitte umgehend bei mir per Mail. Von Herzen danke ich dir heute im voraus für dein Verständnis.

Die bereits bezahlten Kursgelder für die letzten vier wegen des Notrechtes ausgefallenen Quartalswochen vom 16. März bis 9. April gelten gemäss Obligationenrecht als geschuldet und können von den Kursteilnehmenden zurückgefordert werden.

Nachtrag: Die staatlich versprochene Hilfe für Selbständigerwerbende sieht eine Teilentschädigung für Lebenshaltungskosten vor, keine für Betriebskosten. Auch erweist sich der vom Bundesrat empfohlene Dialog zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft bis jetzt als Sackgasse; ein Mietzinserlass oder eine Mietzinsreduktion im Sinne eines Solidaritätsbeitrages komme nicht in Frage.