Die Zwangsschliessung über acht Wochen bringt eine Verschuldung mit sich, umso mehr als im ersten Jahresquartal die Rechnungen für Mitglieder-, Weiterbildungs- und (Sozial-)Versicherungsbeiträge nachträglich oder im voraus beglichen werden müssen und die Investitionen vom 25-Jahre-Jubiläumsjahr zu Buche schlagen. Vom Bundesrat wurde eine Erwerbsausfallentschädigung von 80 Prozent des Reingewinnes (abzüglich AHV-Beiträge) vom Vorjahr gesprochen zur Deckung der Lebenskosten von uns Selbständigerwerbenden. Für die laufenden Betriebskosten, insbesondere die Mieten, ist bis jetzt keine Unterstützung in Aussicht gestellt worden. Mit der Lockerung ab 11. Mai wird zum Glück der Präsenzunterricht wieder erlaubt, jedoch nur sehr eingeschränkt, nämlich mit maximal vier Kursteilnehmenden pro Zeitfenster. Diese Kumulation von behördlichen Zwangsmassnahmen im Zuge des Notrechtes führt uns Selbständigerwerbende in eine prekäre finanzielle Lebenssituation (siehe BT-Berichterstattung der letzten Aprilwoche und mein Leserinbrief vom 24.4.2020 klick).

Sehenswerter Link, wie andere Betroffene mit dieser prekären Situation umgehen: klick